Wenn Sie eine Verordnung für Ergotherapie von Ihrem Arzt bekommen haben, erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Selbstständigkeit und Geschicklichkeit in Alltag, Beruf und Freizeit erhalten, verbessern oder wiedererlangen können.
Sie erfahren hier auch wie Kinder oder Jugendliche den Anforderungen und Aufgaben in Alltag, Kindergarten, Schule und Familie erfolgreich gerecht werden können.
Die Notwendigkeit (Indikation) für die Verordnung von Ergotherapie ergibt sich aus der Diagnose und der Leitsymptomatik. Der Arzt stellt fest, ob als Folge einer Krankheit eine Beeinträchtigung der Fähigkeiten und Aktivitäten vorliegt oder auftreten kann.
Was noch?
Sprechen Sie uns an, wir geben Ihnen gern Tipps und Anregungen.
Informationsgespräche sind bei uns kostenfrei und unverbindlich. Bei uns finden Sie Unterstützung und Beratung:
bei der Auswahl von Hobby oder Sportart Ihres Kindes
bei der Auswahl eines Musikinstrumentes
bei Integrationsproblematik (Umzug, Klassenwechsel, Mobbing, Adoption)
bei Störungen des Essverhaltens
bei der Verarbeitung von Schock oder Trauer
bei übermäßigem Medienkonsum
bei Lernverhaltensstörungen
bei Schlafstörungen
bei der Auswahl eines Haustieres
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Heilmittel, wenn sie notwendig sind, um:
Leistungen außerhalb des Verordnungsfalles werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen.